AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.
1. Das Ausbildungsangebot des Mantrailing Zentrum Aachen (MTZ) umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, die sowohl theoretisches Hintergrungwissen über den "Hund als Hund", "Kommunikation Mensch /Hund" und dem Fach "Mantrailing" als auch die praktische Umsetzung des Gelernten beinhaltet.
2.Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainerteam des MTZ.
3.Die Trainingsdauer wird vom Trainer festgelegt und vorab mit den Hundebesitzern abgesprochen. Die Dauer der Praxis kann variieren.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
4.Der Unterricht erfolgt an unterschiedlichen Orten. Die Entscheidung erfolgt durch das Trainerteam des MTZ unter Abstimmung mit den Kunden.
II.
1.Die Vergütung wird bei Terminvereinbarung besprochen. Preiserhöhungen behält sich das Mantrailing Zentrum Aachen ausdrücklich vor.
2.Sagt der Kunde das Training nicht mindestens 24 h vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
3.Die Einzelstunden werden einzeln verrechnet.
4.Die Gruppenstunden werden über eine Sammelkarte verrechnet, welche ab Kaufdatum für den Zeitraum von 12 Wochen gültig ist. Gruppenübergreifende Termine werden gesondert angekündigt und kartenunabhängig verrrechnet. Das Trainieren in unterschiedlichen Gruppen ist nach Absprache mit den Trainern möglich.
III.
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebestätigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
2.Darüber hinaus versichert der Kunde, dass er keine Kenntniss darüber hat, ob sein Hund ansteckende Erkrankungen hat und verpflichtet sich die Trainer vor Terminbeginn über eine eventuell ansteckende Krankheit des Hundes zu informieren.
3.Chronische Erkrankungen sind den Trainern des MTZ bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über eine Läufigkeit der Hündin, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Unterrichts-/Ausbildungsbeginn zu informieren.
4.Der MTZ-Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
IV.
Eine Haftung des Mantrailing Zentrum Aachen für Körper-oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
2.Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund und/oder sich selbst, auch wenn er auf Veranlassung des MTZ-Trainers handelt.
Soweit der Kunde durch den MTZ-Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
V.
Der MTZ-Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
VI.
1.Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Hundes nach Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Vorraussetzungen orientieren.
VII.
1.Seminarunterlagen, die vom MTZ ausgehändigt werden dürfen ohne schriftliche Genehmigung vom MTZ nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

